Michael-Jäger-Preis 2009

Anzeige Michael-Jäger-PreisDer Michael-Jäger-Preis wird in 2-jährigem Turnus für innovative wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet der Sportorthopädie und Sporttraumatologie vergeben und ist insbesondere für jüngere Wissenschaftler und Forscher auf diesem Gebiet konzipiert.

Der Preis ist dotiert in Höhe von 15.000 Euro
gesponsert von der Orthotech® und der GOTS

Neue Bewerbungsfrist: 15.04.2009

pdf-download Teilnahme- und Formvoraussetzungen

 

GOTS Forschungsförderung 2010

Forschungsförderung 2010
der Gesellschaft für Orthopädisch-Traumatologische Sportmedizin (GOTS)

  1. Die Gesellschaft für orthopädisch/traumatologische Sportmedizin stiftet eine Forschungsförderung in der Höhe von 20.000 Euro, die anlässlich der GOTS-Jahrestagung 2010 vergeben wird. Die Förderung soll die Tätigkeit junger Wissenschaftler auf dem Gebiet der orthopädisch/traumatologischen Sportmedizin unterstützen. Dies kann im Sinne der Anschubfinanzierung für ein Großprojekt oder der Komplettfinanzierung eines kleineren Projektes verstanden werden.
    Sowohl klinische als auch experimentelle Forschungsarbeiten sind willkommen. Einreichfrist/ Abgabetermin ist der 31. März 2010.
  2. Der Bewerber kann Orthopäde, Unfallchirurg oder Sportwissenschaftler sein und sollte das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Bewerber muss Mitglied der GOTS sein oder es muss ein Aufnahmeantrag vorliegen. Der Bewerber muss hauptamtlich in Deutschland, Österreich oder der Schweiz tätig sein. Angenommen werden Projekte, die noch nicht publiziert sind. Die GOTS behält sich vor eine gegebene Finanzierungszusage zurückzuziehen, wenn sich diese mit einer Finanzierung von anderer Stelle überschneidet.
  3. Die Ausschreibung erfolgt durch Aussendung der Gesellschaft sowie in der Zeitschrift „Sportorthopädie/Sporttraumatologie“, ggf. zusätzlich in anderen Publikationsmedien.
  4. Die Studie muss spätestens 1 Jahr nach Bewilligung der Förderung beginnen. Die Laufzeit beträgt maximal 3 Jahre nach Bewilligung.
  5. Dem Antrag auf Forschungsförderung sind folgende Angaben beizufügen: Lebenslauf, Dienststellung, Bestätigung des derzeitigen Chefs, dass für 3 Jahre die Voraussetzung zur Durchführung des Projekts gegeben sind, Publikationsliste des Antragstellers.
  6. Darstellung des Projekts: Mitglieder der Arbeitsgruppe, Vorarbeiten der Arbeitsgruppe, vorliegende Bewilligung oder laufendes Gesuch des Ethikantrages (falls klinisch), Hypothese, geplante Methodik, vorläufige Aufstellung der Kosten. Der Antrag wird in 5 Exemplaren an die GOTS-Geschäftsstelle, Frau M. Arbogast, eingereicht. Die Projektbeschreibung muss mit einem Kennwort versehen sein und eine einseitige Zusammenfassung enthalten. Sie darf selbst weder den Namen des Verfassers noch jedwede Hinweise, die Rückschlüsse auf die Identität von Verfasser oder Abteilung zulassen, beinhalten.
  7. Frau Arbogast leitet die Anträge zur Begutachtung an die Jury weiter. Die Jury besteht aus einem C4 Professor für Unfallchirurgie und einem C4 Professor für Orthopädie, jeweils aus dem deutschsprachigen Raum sowie dem Past-Präsidenten der GOTS. Die Jury wird vom Vorstand der Gesellschaft im Rahmen einer Vorstandssitzung gewählt für eine Funktionsperiode von 2 Jahren. Die Jury ist autonom, entscheidungsberechtigt und ehrenamtlich tätig. Bei speziellen Themen bleibt es der Jury überlassen hochspezialisierte, auch ausländische Experten bei der Beurteilung hinzuzuziehen. Vorsitzender der Jury ist der Past-Präsident der GOTS. Der Vorsitzende der Jury gibt dem Vorstand in der Sitzung vor der Jahrestagung die Entscheidung mit entsprechender Begründung bekannt.
  8. Die Übergabe der Forschungsförderung an den Preisträger erfolgt im Rahmen der Jahrestagung der GOTS durch den Präsidenten der Gesellschaft.
  9. Die Ergebnisse des Projektes sind zu publizieren, wobei der Hinweis auf die Forschungsförderung durch die GOTS anzufügen ist.
  10. Die Auszahlung der Förderungsmittel erfolgt zu 50% bei Bewilligung, zu 25% bei Vorliegen des Zwischenberichts und zu weiteren 25% bei Vorliegen des Abschlussberichts. Der Projektleiter ist verantwortlich für die bewilligungskonforme Verwendung der Mittel sowie für den finanziellen und wissenschaftlichen Abschluss des Projektes. Die Auszahlung der genehmigten Mittel erfolgt im bargeldlosen Zahlungsverkehr. Der Projektleiter nennt ein Forschungskonto für diese Mittel. Mit dem Zwischenbericht legt der Projektleiter den Verwendungsnachweis für die bei der Vorauszahlung geflossenen 50% der Förderung vor. Nur bei ordnungsgemäßem Verwendungsnachweis werden die weiteren Mittel flüssig gemacht. Wird das Projekt nicht innerhalb eines Jahres nach Genehmigung begonnen, verfallen die Forschungsmittel. Das gleiche gilt für jene Restmittel die 2 Jahre nach Projektbeginn noch nicht in Anspruch genommen wurden. In begründeten Fällen kann auf schriftlichen Antrag einer Verlängerung der Fristen zugestimmt werden. Sämtliche diesbezüglichen Entscheidungen trifft der GOTS Vorstand mit einfacher Mehrheit.

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